Leute:
Mit meinen Beobachtungen vieler Gerüchte, Vermutungen, Annahmen und beobachteter Fehler beginne ich einen neuen Thread zu diesem von VW gelieferten Ösenbolzen für die Fahrzeugbergung...
Zunächst möchte ich sagen, dass ich kein Experte bin. Die Behauptungen und Meinungen, die ich in diesem Forum und in diesem Thread poste, sind ausschließlich Meinungen und Recherchen, die auf meiner eigenen persönlichen Erfahrung mit dem Thema in den letzten 30 Jahren der Motorsportbeteiligung basieren. Ich werde zunächst behaupten, dass jeder, der den Ösenbolzen als Bergung (Windenpunkt, Abschlepp- und/oder Reißgurt) verwendet, sich *immer* auf die Betriebsanleitung seines Fahrzeugs beziehen sollte, und diese Richtlinien sollten *immer* bis zum Buchstaben befolgt werden. Ich werde meine Meinung und meine Recherchen nur teilen, um eine Diskussion anzuregen und hoffentlich einen Konsens über die Verwendung des werkseitig gelieferten Ösenbolzens als Bergungspunkt für Winde, Abschleppen und/oder Reißgurt zu erzielen.
Ich habe am eigenen Leib mehrere umfassende Ausfälle dieses Ösenbolzendesigns und seines zugehörigen Befestigungspunkts erlebt. Als Sicherheitsbeauftragter für viele VW/Audi/Porsche-Veranstaltungen in den letzten 25 Jahren habe ich fast 1000 Fahrzeugbergungen durchgeführt, die Mehrheit davon mit entweder einem 17500lb (ARB) oder 24500lb (ARB) Bergegurt. Ich bin ein Offroad-/Rallye-/Rallycross-Enthusiast und habe eine Vielzahl von Bergungen mit einer Winde und/oder einem Bergegurt durchgeführt. Auch hier gilt: Ich bin kein Experte, sondern nur ein erfahrener Sicherheitsbeauftragter und selbsternannter Bergungsspezialist nach Anzahl und Erfahrung.
Okay, mit all diesen Einschränkungen wollen wir zur Sache kommen. Zuerst wollen wir uns die Betriebsanleitung meines 2007er Touareg v10tdi für die Verwendung dieses Ösenbolzens im Stoßfänger ansehen. Wörtlich Seite 105 Broschüre 3.3 Tipps und Ratschläge:
VOLKSWAGEN DOKUMENT
"Ziehen Sie nicht zu stark mit dem Zugfahrzeug und vermeiden Sie das Rucken des Abschleppseils. Beim Abschleppen auf unbefestigten Straßen besteht immer die Gefahr der Überlastung und Beschädigung der Befestigungspunkte."
EU-ANFORDERUNGEN FÜR ZIEHVORRICHTUNGEN - EINSCHLIESSLICH ÖSENBOLZEN (ECE M1 1005 M1-VERORDNUNG)
Anforderungen an Ziehvorrichtungen
1. SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Mindestanzahl der Vorrichtungen.
1.1.1. Alle Kraftfahrzeuge müssen mit einer Ziehvorrichtung an der Vorderseite ausgestattet sein.
1.1.2. Fahrzeuge der Kategorie M 1, wie in der Richtlinie 2007/46/EG Teil A des Anhangs II definiert, mit Ausnahme der Fahrzeuge, die nicht zum Ziehen von Lasten geeignet sind, müssen ebenfalls mit einer Ziehvorrichtung am Heck ausgestattet sein.
1.1.3. Eine hintere Ziehvorrichtung kann durch eine mechanische Kupplung ersetzt werden, wie in der UN-ECE-Regelung Nr. 55 (1) definiert, sofern die Anforderungen von Absatz 1.2.1. erfüllt sind. (Kommentareinfügung: Ich habe ECE Reg 55 nachgeschlagen, dies bedeutet, dass die Anhängerkupplung durch die Öse ersetzt werden kann, wenn sie den 1.2.1-Test besteht)
1.2. Last und Stabilität
1.2.1. Jede am Fahrzeug angebrachte Ziehvorrichtung muss einer statischen Zug- und Druckkraft standhalten, die mindestens der Hälfte der technisch zulässigen maximalen Gesamtmasse des Fahrzeugs entspricht. (Kommentareinfügung: Treg v10tdi = 7055lb/2 = 3500lb Mein Verständnis aus den Dokumenten ist, dass dies ein gerader Zugtest in derselben vertikalen und horizontalen Ebene wie die Werksbefestigung ist)
2. TESTVERFAHREN
2.1. Sowohl Zug- als auch Drucktestlasten werden auf jede separate am Fahrzeug angebrachte Ziehvorrichtung ausgeübt.
2.2. Die Prüflasten sind in horizontaler Längsrichtung in Bezug auf das Fahrzeug anzubringen.EN L 291/42 Amtsblatt der Europäischen Union 9.11.2010
------------------------
FAZIT/MEINUNG
Meine unprofessionelle Meinung, ohne die tatsächlichen Testergebnisse des Touareg oder eines anderen VAG-Modells zu kennen:
Bis jemand die tatsächliche EN L 291/42-Anwendung von VAG an die ECE aufspüren kann, die etwas anderes besagt, bin ich der Meinung, dass wir Touareg-Besitzer nur in Betracht ziehen sollten, dass dieser Ösenbolzen der maximalen Kraft bis zu den Anforderungen im ECE M1 1.2.1-Test standhält. Dies ist für meinen US-spezifischen Touareg "as equipped" definiert als die Hälfte der zulässigen Gesamtmasse von 7055 lbs/3200 kg = 3527 lbs/1600 kg konstante Zugkraft (Winde/Abschleppseil).
Auch dies ist nur meine Recherche und Schlussfolgerung, die auf den Dokumenten basiert, die für alle M1-Personenkraftwagen erforderlich sind, um die ECE-Zulassung zu erhalten. Bis jemand bei ECE/VAG die EN L 291/42-Anwendung liefern kann, die die Testergebnisse 12.3.1 (vordere Ösenbefestigung) und 12.3.2 (hintere Ösenbefestigung) dokumentiert, ist die Annahme einer höheren Last als die ECE-Spezifikation nur eine Annahme.
Prost und seid vorsichtig, Leute
Scott J
'07 Touareg v10tdi - Xena
'03 Suburban 2500 - Thor
'94 FZJ80 Landcruiser - Sumo
Mit meinen Beobachtungen vieler Gerüchte, Vermutungen, Annahmen und beobachteter Fehler beginne ich einen neuen Thread zu diesem von VW gelieferten Ösenbolzen für die Fahrzeugbergung...
Zunächst möchte ich sagen, dass ich kein Experte bin. Die Behauptungen und Meinungen, die ich in diesem Forum und in diesem Thread poste, sind ausschließlich Meinungen und Recherchen, die auf meiner eigenen persönlichen Erfahrung mit dem Thema in den letzten 30 Jahren der Motorsportbeteiligung basieren. Ich werde zunächst behaupten, dass jeder, der den Ösenbolzen als Bergung (Windenpunkt, Abschlepp- und/oder Reißgurt) verwendet, sich *immer* auf die Betriebsanleitung seines Fahrzeugs beziehen sollte, und diese Richtlinien sollten *immer* bis zum Buchstaben befolgt werden. Ich werde meine Meinung und meine Recherchen nur teilen, um eine Diskussion anzuregen und hoffentlich einen Konsens über die Verwendung des werkseitig gelieferten Ösenbolzens als Bergungspunkt für Winde, Abschleppen und/oder Reißgurt zu erzielen.
Ich habe am eigenen Leib mehrere umfassende Ausfälle dieses Ösenbolzendesigns und seines zugehörigen Befestigungspunkts erlebt. Als Sicherheitsbeauftragter für viele VW/Audi/Porsche-Veranstaltungen in den letzten 25 Jahren habe ich fast 1000 Fahrzeugbergungen durchgeführt, die Mehrheit davon mit entweder einem 17500lb (ARB) oder 24500lb (ARB) Bergegurt. Ich bin ein Offroad-/Rallye-/Rallycross-Enthusiast und habe eine Vielzahl von Bergungen mit einer Winde und/oder einem Bergegurt durchgeführt. Auch hier gilt: Ich bin kein Experte, sondern nur ein erfahrener Sicherheitsbeauftragter und selbsternannter Bergungsspezialist nach Anzahl und Erfahrung.
Okay, mit all diesen Einschränkungen wollen wir zur Sache kommen. Zuerst wollen wir uns die Betriebsanleitung meines 2007er Touareg v10tdi für die Verwendung dieses Ösenbolzens im Stoßfänger ansehen. Wörtlich Seite 105 Broschüre 3.3 Tipps und Ratschläge:
VOLKSWAGEN DOKUMENT
"Ziehen Sie nicht zu stark mit dem Zugfahrzeug und vermeiden Sie das Rucken des Abschleppseils. Beim Abschleppen auf unbefestigten Straßen besteht immer die Gefahr der Überlastung und Beschädigung der Befestigungspunkte."
EU-ANFORDERUNGEN FÜR ZIEHVORRICHTUNGEN - EINSCHLIESSLICH ÖSENBOLZEN (ECE M1 1005 M1-VERORDNUNG)
Anforderungen an Ziehvorrichtungen
1. SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Mindestanzahl der Vorrichtungen.
1.1.1. Alle Kraftfahrzeuge müssen mit einer Ziehvorrichtung an der Vorderseite ausgestattet sein.
1.1.2. Fahrzeuge der Kategorie M 1, wie in der Richtlinie 2007/46/EG Teil A des Anhangs II definiert, mit Ausnahme der Fahrzeuge, die nicht zum Ziehen von Lasten geeignet sind, müssen ebenfalls mit einer Ziehvorrichtung am Heck ausgestattet sein.
1.1.3. Eine hintere Ziehvorrichtung kann durch eine mechanische Kupplung ersetzt werden, wie in der UN-ECE-Regelung Nr. 55 (1) definiert, sofern die Anforderungen von Absatz 1.2.1. erfüllt sind. (Kommentareinfügung: Ich habe ECE Reg 55 nachgeschlagen, dies bedeutet, dass die Anhängerkupplung durch die Öse ersetzt werden kann, wenn sie den 1.2.1-Test besteht)
1.2. Last und Stabilität
1.2.1. Jede am Fahrzeug angebrachte Ziehvorrichtung muss einer statischen Zug- und Druckkraft standhalten, die mindestens der Hälfte der technisch zulässigen maximalen Gesamtmasse des Fahrzeugs entspricht. (Kommentareinfügung: Treg v10tdi = 7055lb/2 = 3500lb Mein Verständnis aus den Dokumenten ist, dass dies ein gerader Zugtest in derselben vertikalen und horizontalen Ebene wie die Werksbefestigung ist)
2. TESTVERFAHREN
2.1. Sowohl Zug- als auch Drucktestlasten werden auf jede separate am Fahrzeug angebrachte Ziehvorrichtung ausgeübt.
2.2. Die Prüflasten sind in horizontaler Längsrichtung in Bezug auf das Fahrzeug anzubringen.EN L 291/42 Amtsblatt der Europäischen Union 9.11.2010
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FAZIT/MEINUNG
Meine unprofessionelle Meinung, ohne die tatsächlichen Testergebnisse des Touareg oder eines anderen VAG-Modells zu kennen:
Bis jemand die tatsächliche EN L 291/42-Anwendung von VAG an die ECE aufspüren kann, die etwas anderes besagt, bin ich der Meinung, dass wir Touareg-Besitzer nur in Betracht ziehen sollten, dass dieser Ösenbolzen der maximalen Kraft bis zu den Anforderungen im ECE M1 1.2.1-Test standhält. Dies ist für meinen US-spezifischen Touareg "as equipped" definiert als die Hälfte der zulässigen Gesamtmasse von 7055 lbs/3200 kg = 3527 lbs/1600 kg konstante Zugkraft (Winde/Abschleppseil).
Auch dies ist nur meine Recherche und Schlussfolgerung, die auf den Dokumenten basiert, die für alle M1-Personenkraftwagen erforderlich sind, um die ECE-Zulassung zu erhalten. Bis jemand bei ECE/VAG die EN L 291/42-Anwendung liefern kann, die die Testergebnisse 12.3.1 (vordere Ösenbefestigung) und 12.3.2 (hintere Ösenbefestigung) dokumentiert, ist die Annahme einer höheren Last als die ECE-Spezifikation nur eine Annahme.
Prost und seid vorsichtig, Leute
Scott J
'07 Touareg v10tdi - Xena
'03 Suburban 2500 - Thor
'94 FZJ80 Landcruiser - Sumo